Rente mit Auslandszeiten: Grenzenlos gedacht
Innerhalb der EU werden Versicherungszeiten häufig zusammengerechnet. Das vereinfacht den Anspruch, erfordert aber saubere Nachweise. Sammeln Sie Bescheinigungen, Arbeitsverträge und Versicherungsnummern. Fragen Sie uns, wenn Sie unklare Lücken in Ihrem Verlauf entdecken.
Rente mit Auslandszeiten: Grenzenlos gedacht
Mit manchen Ländern bestehen bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Dadurch können Zeiten anerkannt werden, die sonst verloren schienen. Prüfen Sie, welche Belege nötig sind, und planen Sie Bearbeitungszeit ein, besonders bei älteren Beschäftigungsabschnitten.